Aktuell für 2026

Impressum Pflichtangaben: Was muss auf die Website?

Das Telemediengesetz (TMG) wurde durch das Digitale Dienste Gesetz (DDG) abgelöst. Erfahren Sie hier, welche Angaben 2026 zwingend in Ihr Impressum gehören, um Abmahnungen zu vermeiden.

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Warum ist das Impressum so wichtig?

Wer eine eigene Homepage betreibt (z.B. Firmenwebseite, Online-Shop, Blog) oder geschäftsmäßig im Internet auftritt, unterliegt der Impressumspflicht. Diese Pflicht dient dem Verbraucherschutz und der Transparenz im Internet. Besucher sollen wissen, mit wem sie es zu tun haben.

Seit dem 14. Mai 2024 ist in Deutschland das Digitale Dienste Gesetz (DDG) in Kraft getreten, welches das bisherige Telemediengesetz (TMG) ablöst. Die gute Nachricht: Die inhaltlichen Anforderungen an das Impressum sind weitgehend gleich geblieben, jedoch hat sich die Rechtsgrundlage geändert (§ 5 DDG statt § 5 TMG).

Wer braucht ein Impressum?

Grundsätzlich gilt: Jede Website, die nicht rein privaten Zwecken dient, benötigt ein Impressum.

  • Unternehmen & Selbstständige: Immer pflichtig.
  • Online-Shops: Immer pflichtig.
  • Blogger & Influencer: Sobald Einnahmen erzielt werden (Werbung, Affiliate) oder eine redaktionelle Gestaltung vorliegt.
  • Vereine: In der Regel pflichtig.
Faustregel: Im Zweifel lieber ein Impressum erstellen, als eine Abmahnung zu riskieren.

Die 7 wichtigsten Pflichtangaben (Checkliste)

Gemäß § 5 DDG müssen folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein:

1

Name und Anschrift

Vollständiger Name (Vor- und Nachname) und ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort). Kein Postfach!

2

Kontaktmöglichkeiten

Schnelle elektronische Kontaktaufnahme muss möglich sein. E-Mail ist Pflicht, Telefonnummer dringend empfohlen.

3

Vertretungsberechtigte

Bei juristischen Personen (GmbH, UG, Verein) müssen die Vertreter genannt werden (z.B. Geschäftsführer, Vorstand).

4

Registereintrag

Falls vorhanden: Handelsregister, Vereinsregister etc. inklusive Registernummer und Registergericht.

5

Umsatzsteuer-ID

Nur falls eine USt-IdNr. (§ 27a UStG) vorhanden ist. Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum.

6

Aufsichtsbehörde

Bei zulassungspflichtigen Gewerben (Makler, Bauträger, Gastro) muss die zuständige Behörde genannt werden.

7

Reglementierte Berufe

Ärzte, Anwälte, Architekten etc. müssen Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen angeben.

Wo muss das Impressum stehen?

Das Gesetz verlangt, dass die Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sind.

  • 2-Klick-Regel: Das Impressum sollte von jeder Seite der Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.
  • Bezeichnung: Nennen Sie den Link eindeutig "Impressum". Alternativen wie "Kontakt" sind rechtlich oft unsicher.
  • Platzierung: Üblicherweise im Footer (Fußbereich) der Website oder in der Hauptnavigation.

Was passiert bei Fehlern?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ist ein Wettbewerbsverstoß. Konkurrenten oder Abmahnvereine können Sie kostenpflichtig abmahnen. Zudem drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach § 25 DDG.

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